Umzug mit Jobcenter & Amt
Ein Kostenvoranschlag, mit dem Sie zum Amt gehen können
Sollen Jobcenter oder Sozialamt Ihre Umzugskosten tragen, brauchen Sie vor dem Umzug eine Zusage. Für den Antrag bekommen Sie von uns einen kostenlosen, aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag mit Festpreis.
Erst beantragen, dann umziehen
Soll das Jobcenter oder das Sozialamt Ihren Umzug bezahlen, ist die Reihenfolge wichtig. Zuerst stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme, dann entscheidet das Amt, und erst danach findet der Umzug statt. Wer früher umzieht, trägt das Risiko, die Rechnung am Ende selbst begleichen zu müssen.
Für den Antrag brauchen Sie einen Kostenvoranschlag. Den erstellen wir Ihnen, sobald wir wissen, was transportiert wird und wie die Bedingungen an beiden Adressen sind.
Was im Kostenvoranschlag steht
Jede Leistung wird einzeln aufgeführt: Transport, Tragearbeit, Ab- und Aufbau der Möbel, Umzugskartons und, wenn nötig, die Einrichtung einer Halteverbotszone. Darunter steht ein Festpreis. Die Sachbearbeitung kann so nachvollziehen, wofür das Geld gedacht ist.
Für Sie ist der Kostenvoranschlag kostenlos. Ob Ihr Amt eine bestimmte Form oder zusätzliche Vergleichsangebote verlangt, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie uns diese Vorgaben weiter, dann richten wir unser Angebot danach aus.
Nach der Bewilligung
Liegt die Zusage vor, läuft Ihr Umzug wie jeder andere: versicherter Transport, Möbelmontage am Ziel, ein Ansprechpartner für alle Fragen. Rechnen Sie die Bearbeitungszeit beim Amt ein und melden Sie sich früh, sobald Ihr Auszugstermin feststeht. Brauchen Sie zusätzlich Hilfe beim Einpacken, nennen Sie das gleich in Ihrer Anfrage, damit der Packservice im Kostenvoranschlag auftaucht.
Zuerst die Zusage, dann der Umzug
Wer umzieht, bevor das Amt zugestimmt hat, muss unter Umständen selbst zahlen. Deshalb richten wir den Termin nach Ihrem Bescheid.
Für die Sachbearbeitung nachvollziehbar
Transport, Tragearbeit, Montage, Material und Halteverbotszone stehen als eigene Posten im Kostenvoranschlag. So ist erkennbar, wofür jeder Betrag anfällt.
Gut zu wissen.
Die Fragen, die uns vor fast jedem Umzug gestellt werden. Ihre ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.
Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?
Das Jobcenter kann Umzugskosten übernehmen, wenn es dem Umzug vorher zugestimmt hat. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Amt im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie einen Termin fest vereinbaren.
Wie viele Angebote muss ich einreichen?
Das legt Ihr Amt fest. Manche Jobcenter möchten mehrere Vergleichsangebote sehen. Fragen Sie bei Ihrer Sachbearbeitung nach, wie viele Sie einholen sollen.
Kostet mich der Kostenvoranschlag etwas?
Nein, er ist kostenlos. Er enthält einen verbindlichen Festpreis, den Sie so beim Jobcenter oder Sozialamt einreichen können.
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Wir nehmen Ihren Umzug vorher genau auf und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis. Am Umzugstag tragen, fahren und montieren wir, bis Sie in der neuen Wohnung schlafen können.
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Wohin ziehen Sie?
Ein paar Angaben zu Wohnung, Termin und Ziel genügen. Zurück kommt ein verbindlicher Festpreis, für Sie kostenlos und unverbindlich.